Gesundheit und Pflege 2017


Neuregelungen zum 1. Januar
Gesundheit und Pflege 2017

Zum 1. Januar treten zahlreiche Regelungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Kraft, unter anderem die Einführung der neuen Pflegegrade. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017:

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen von fünf Pflegegrade übergeleitet (bisher: drei Pflegestufen). Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft die Voraussetzung dafür, körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen zu erfassen und in die Einstufung einzubeziehen. Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Die Pflegeberatung wird gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2017 weiterhin bei 1,1 Prozent. Davon unabhängig können die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag individuell erhöhen. In diesem Fall haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 57.600 Euro. Nach deren Überschreiten besteht für Angestellte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung: Sie dürfen also in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV erhöht sich auf jährlich 52.200 Euro bzw. monatlich 4.350 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Arbeitsendgeld eines gesetzlich Versicherten für Beiträge herangezogen.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

News

Verhütung im Urlaub
Verhütung im Urlaub

Was ist anders?

Urlaub geht oft mit warmen Temperaturen und Zeitverschiebungen einher. Was bedeutet das für die Verhütung?   mehr

Reflux ohne Medikamente eindämmen
Reflux ohne Medikamente eindämmen

Natürlich gegen Sodbrennen

Sodbrennen und saures Aufstoßen sind typische Beschwerden bei Reflux. Protonenpumpenhemmer können dagegen helfen. Doch auch im Alltag lässt sich einiges dagegen tun – von Gewichtsreduktion bis zur richtigen Schlafposition.   mehr

K2 gegen Wadenkrämpfe

Frau liegt im Pyjama mit verkrampften nackten Füßen im Bett.

Anzahl und Intensität reduziert

Nächtliche Wadenkrämpfe sind schmerzhaft und können die Nachtruhe erheblich stören. Womöglich lassen sich die Beschwerden mit Vitamin K2 lindern.   mehr

Schlaganfall sofort erkennen
Monitor im Krankenhaus. Bei einem Schlaganfall tut sschnellstmögliche Behandlung Not.

Lächeln, sprechen, Arme hoch

Bei einem Schlaganfall muss sofort der Notdienst gerufen werden, um das Gehirn der Betroffenen vor schlimmen Folgen zu bewahren. Doch wie erkennt man als Laie überhaupt solch einen Notfall?   mehr

Asthma durch Katzenkontakt?
Asthma durch Katzenkontakt?

Einfluss durch Tierhaare

Asthma kann durch Allergene wie Pollen ausgelöst werden. Doch wie ist es mit Katzenhaaren?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Laborwerte A-Z

Laborwerte

Was früher im Hinterzimmer der Arztpraxis und im Keller des Krankenhauses nebenbei von Arzthelferinnen, MTAs (medizinisch-technische Assistenten) und Stationsschwestern erledigt wurde, ist zu einer hoch automatisierten High-Tech-Branche geworden, in der Großlabore Zehntausende Proben verarbeiten. Der medizinisch-technische Fortschritt hat jedoch nicht nur die Arbeitsprozesse rationalisiert, sondern den Ärzten auch viele neue Messwerte beschert, die teilweise aber in ihrer Nutzenbewertung umstritten sind.

Mehr erfahren
Einhorn-Apotheke
Inhaberin Birte Barleben
Telefon 0201/22 31 87
Fax 0201/22 90 71
E-Mail info@einhorn-essen.de